Verkehrsunfall: Was tun und wie verhält man sich richtig?

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In einen Verkehrsunfall zu geraten, ist schon stressig – ganz egal, ob man den Unfall selbst verschuldet hat oder nicht. Umso hilfreicher ist es daher zu wissen, was es zu tun gilt und welche Rechte man hat, insbesondere wenn der Verkehrsunfall unverschuldet ist. Hier finden Sie alles Wissenswerte und erfahren zudem auch sehr Nützliches in punkto Kfz-Sachverständigen und Kfz-Gutachten.

Wenn’s knallt – Verkehrsunfälle in Deutschland

Grundsätzlich nimmt die Anzahl der zugelassenen Personenkraftwagen in Deutschland weiterhin zu, doch die Anzahl Verkehrsunfälle ist deutlich gesunken. So betrug laut dem Statistik-Portal “Statista” der Bestand an angemeldeten Personenkraftwagen am 1. Januar 2020 ca. 47,7 Millionen Fahrzeuge und die Anzahl der Verkehrsunfälle ist zwischen 2005 und 2019 von rund 336’000 auf rund 300’000 gesunken.

Ebenfalls gesunken ist dank neuer Technologien und verbesserter Sicherheitsstandards bei den Fahrzeugen die Anzahl der Verletzten und Verkehrstoten. 2019 wurde mit 3000 Verkehrstoten die niedrigste Anzahl der in Deutschland bei Verkehrsunfällen getöteten Personen seit der Wiedervereinigung erreicht und rund 387000 Personen wurden bei Unfällen verletzt.

Was bei einem Verkehrsunfall zu tun ist

Was ist ein Unfall?

Als Unfall im Straßenverkehr wird laut dem Bußgeldkatalog 2020 allgemein ein Ereignis definiert, dass entweder von beiden Parteien oder zumindest von einer Partei nicht angestrebt wurde, das meist aus heiterem Himmel geschieht, das in Relation zum öffentlichen Straßenverkehr und den damit verbundenen Risiken und Gefahren steht und das einen Personen- oder Sachschaden nach sich zieht. Handelt es sich hingegen um einen Vorfall, der lediglich eine Gefährdung im Straßenverkehr zur Folge hat, gilt dies nicht als Unfall.

Wie verhalte ich mich bei einem Verkehrsunfall?

Bei einem Verkehrsunfall, egal ob unverschuldet oder nicht, liegen oft die Nerven blank. Trotzdem ist es wichtig, die Situation rasch unter Kontrolle zu bekommen. Dafür ist es wichtig, sich an die allgemeinen Verhaltensregeln bei einem Unfall zu halten und keine Zeit zu verlieren. Insbesondere wenn es zu Personenschaden gekommen ist, gilt es rasch zu reagieren. Die allgemeinen Verhaltensregeln sehen dabei folgendes vor:

  1. Sofort die Warnblinkanlage betätigen, um andere Verkehrsteilnehmende rechtzeitig zu warnen
  2. Vor dem Verlassen des Fahrzeugs die Warnweste anziehen (idealerweise bewahren Sie diese im Handschuhfach auf)
  3. Ein Warndreieck aufstellen. Innerhalb geschlossener Ortschaften sollte der Abstand zur Unfallstelle 50 Meter betragen. Auf der Landstraße 100 Meter und auf der Autobahn 150 Meter
  4. Verschaffen Sie sich einen Überblick von der Unfallstelle (ist jemand verletzt, kann sich jemand nicht aus dem Fahrzeug befreien usw.)
  5. Sollte jemand verletzt sein, gilt es unbedingt den Notarzt und die Polizei zu verständigen
  6. Kümmern Sie sich um Verletzte und leisten Sie nötigenfalls erste Hilfe, bis der Notarzt bzw. die Rettungskräfte eintreffen
  7. Nach Eintreffen der Polizei wird diese sich um die Unfallaufnahme kümmern

Wichtig zu wissen ist ebenfalls, dass Sie sich als Unfallbeteiligter nicht vom Unfallort entfernen dürfen. Ganz egal, wie klein oder groß der Schaden ist, das Entfernen vom Unfallort wird als Unfallflucht bewertet und streng geahndet. Auch wenn es sich nur um ein leichtes Streifen beim Parkieren handelt, bleiben Sie vor Ort.

Gaffen ist strafbar

Zu guter Letzt wollen Sie auch nicht zum sogenannten “Gaffer” werden. Nicht nur, weil dieses Verhalten deplatziert, sondern auch weil es mit Bußgeldern belegt ist. Denn “Gaffen” wird als Ordnungswidrigkeit betrachtet und wird je nach Situation mit bis zu 1000 Euro Strafgeld geahndet. Bei unterlassener Hilfeleistung kann es sogar eine Freiheitsstrafe mit sich ziehen. Genauere Angaben dazu finden Sie im Ratgeber “Gaffer und Schaulustige bei einem Unfall: Strafbare Neugier?”.

Nach dem Unfall – wie Sie Ihre Interessen wahren können

Unfallmitteilung der Polizei

Grundsätzlich liegt es in Ihrem Ermessen, ob Sie nach einem Unfall die Polizei rufen oder nicht – natürlich immer vorausgesetzt, dass es nur zu Blechschaden gekommen ist und niemand verletzt wurde. Doch auch wenn beide Parteien sich über den Unfallhergang einig sind und Einigkeit zur Schuldfrage besteht, lohnt es sich sehr die Polizei hinzuzuziehen und eine Unfallmitteilung durch sie erstellen zu lassen. Dies bestätigt auch die langjährige Erfahrung der Kfz-Sachverständigen von SV-VEST. Denn in der Unfallmeldung der Polizei sind alle relevanten Informationen und Daten enthalten. Damit ist eine schnelle und reibungslose Regulierung des Unfallschadens gewährleistet. Sowohl für den Kfz-Gutachter als auch für die gegnerische Versicherung.

Vergessen Sie nicht, dass die Einigkeit mit der anderen Unfallpartei nicht ausschlaggebend ist, sondern Sie sich vielmehr mit der Versicherung der Gegenpartei einigen müssen. Und diese stellt sich doch oft quer, wenn es darum geht die Höhe des Schadens festzulegen und zu bezahlen. Bestehen Sie daher immer auf den Beizug der Polizei, auch wenn diese selbst dazu raten sollte, darauf zu verzichten und bei Einigkeit die Angelegenheit selbst zu klären. Am Ende des Tages ist die Polizei dazu verpflichtet, eine Unfallmitteilung zu schreiben, wenn sie gerufen wird.

Unfallbericht: Hilfreich, aber nicht nicht notwendig

Alternativ können Sie auch selbst einen Unfallbericht ausfüllen. Es empfiehlt sich, einen solchen immer im Handschuhfach aufzubewahren und griffbereit zu haben. Darin enthalten sind:

  • Die persönlichen Daten aller Beteiligten bzw. beider Fahrer;
    Die persönlichen Daten möglicher Zeugen;
  • Daten der beiden am Unfall beteiligten Fahrzeuge (Art, Kennzeichen, Versicherungsdaten usw.);
  • Eine Beschreibung des Unfallorts, wobei hier insbesondere die Verkehrslage und die Witterungsverhältnisse von Interesse sind;
  • Eine Beschreibung des Unfallhergangs.

Fotos erstellen

Ebenfalls empfehlenswert ist es, Fotos vom Unfall und vom Unfallort zu machen. Achten Sie dabei darauf, dass Sie sowohl die Gesamtsituation als auch die einzelnen Schäden fotografieren und so als Beweis sichern. So sorgen Sie dafür, dass Sie Ihre Interessen wahren können.

Die Wahl des richtigen Gutachters – bestehen Sie auf Ihr Recht

Nach dem Verkehrsunfall geht meist die Verarbeitung durch die Versicherungen der beteiligten Fahrer*innen los. Dabei können kleinere Schäden meist rasch eingeschätzt und verarbeitet werden. Grundsätzlich werden Schäden des Unfallgegners von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen. Die Schäden am Fahrzeug des Verursachers werden über die Voll- oder Teilkaskoversicherung abgewickelt.

Relevant ist daher die Schadenseinschätzung. Wobei hier nicht nur die beim Unfall entstandenen Schäden, sondern auch der Wert des Fahrzeugs vor und nach dem Unfall eingeschätzt wird. Versicherungen setzten für die Schadensbeurteilung bzw. um die Höhe der Reparaturkosten und möglicher Schadenersatzforderungen bestimmen zu können grundsätzlich ihre eigenen Kfz-Gutachter ein.

Und genau hier gilt es ein Auge drauf zu haben: Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall involviert sind, haben Sie das Recht, ihren eigenen Kfz-Sachverständigen einzuschalten. Denn die Kfz-Gutachter der Versicherung sind nicht wirklich unabhängig und werden die Schäden so gering wie nur möglich einschätzen, um die Kosten für die Versicherung entsprechend niedrig zu halten. Ein eigens eingesetzter Kfz-Gutachter hingegen behält immer Ihre Interessen im Auge und wird entsprechend an die Erstellung des Kfz-Gutachtens gehen. Dabei gilt es nämlich nicht zu verkennen, dass sich auch hinter kleineren Schäden durchaus größere verstecken können.

Ebenfalls gut zu wissen ist, dass die Kosten für Ihren persönlichen Kfz-Sachverständigen von der Gegenseite übernommen werden muss, sofern der Unfall unverschuldet ist. Bedenkt man zudem, wie hoch die Möglichkeit ist, unverschuldet an einem Verkehrsunfall beteiligt zu sein, egal wie klein oder groß, so lohnt es ganz allgemein einen Kfz-Gutachter des Vertrauens zu haben. Idealerweise handelt es sich dabei um einen erfahrenen Profi in der Erstellung von Unfallgutachten bzw. Kfz-Gutachten. Die Experten des Kfz-Sachverständigenbüros im Vest stehen Ihnen jeweils bei der Nachbearbeitung des Unfalls zur Seite. Uns ist es wichtig, Ihre Interessen zu wahren und das Beste für Sie herauszuholen.

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15 Antworten

  1. Wir sind auch gerade auf der Suche nach einem KFZ Gutachter. Es ist gut zu wissen, dass man besser seinen eigenen Gutachter einsetzt und sich nicht auf die von der Versicherung verlassen. Ich hoffe, wir können gut beraten werden.

  2. Was man während eines Unfalls macht, ist mir bewusst, doch habe ich mich gefragt, was eigentlich danach passiert. Jetzt weiß ich, dass danach ein Gutachter engagiert wird, um die genauen Kosten der Schäden zu ermitteln und man sich lieber einen eigenen suchen sollte, da die von der Versicherung den Schaden so gering wie möglich abschätzen.

  3. Ich überlege einen KFZ-Gutachter einzuschalten. Ich hatte vor Kurzem meinen ersten Unfall gehabt und bin nicht sicher, wie ich mich verhalten soll. Gut zu wissen, dass der Gutachter für die Schadenseinschätzung zuständig ist.

  4. Ich suche momentan nach einem Sachverständigen. Ich hatte einen Unfall und möchte alles richtig machen. Fotos habe ich direkt gemacht, aber alles andere sollte wohl lieber ein Experte übernehmen.

  5. Gut zu wissen, dass die Anzahl der Verkehrsunfälle in Deutschland in den letzten Jahren deutlich gesunken ist. Mein Onkel möchte sein Auto begutachten lassen. Er hofft, dass er damit seine Chance reduzieren würde, an einem Unfall mit seinem Auto teilzunehmen.

  6. Vielen Dank für die wertvollen Tipps zum Thema Verkehrsunfall. Mein Schwiegersohn hatte vor Kurzem einen Autounfall und muss sich ein KFZ-Gutachten ausstellen lassen. Gut zu wissen, dass die Kosten für den Kfz-Sachverständigen von der Gegenseite übernommen werden muss, wenn der Unfall unverschuldet ist.

  7. Vielen Dank für diesen klaren Beitrag zu Verkehrsunfällen. Sehr gut formuliert und ich konnte es sehr gut verstehen. Damit werde ich vorgehen.

  8. Meine Freundin und ich hatten einen leichten Autounfall durch ein Objekt auf der Straße. Ich bin ausgewichen und habe ein anderes Auto gestreift. Aktuell stehe ich mit dem Teilnehmer in Kontakt. Nächste Woche suche ich mir für meinen Schaden einen guten Sachverständigen für Wagen.

  9. Mein Onkel ist derzeit auf der Suche nach einem Kfz-Sachverständiger. Dabei ist es gut zu wissen, dass diese oftmals bei Verkehrsunfällen angefragt werden. Ich hoffe, dass er einen passenden Anbieter finden wird.

  10. Danke für den Artikel! Ich hatte vor kurzem einen kleinen Unfall. Daher ist es gut zu wissen, dass die Versicherung ihre eigenen KFZ-Sachverständigen einsetzen wird. Dementsprechend werde ich mich ja hoffentlich um wenig kümmern müssen.

  11. Es ist interessant, dass ein Unfallbericht sehr hilfreich ist. Eine Freundin hatte letztens einen Unfall. Bei ihr kam auch ein Kfz Unfallgutachter.

  12. Das finde ich toll, dass in diesem Artikel nochmals ausdrücklich erwähnt wird, dass Gaffen strafbar ist! Mein Partner und ich sind jedes Mal entsetzt, wenn wir entsprechende Nachrichten hören. Und nach einem Unfall ist es in der Tat wichtig, ein Kfz Gutachten erstellen zu lassen.

  13. Man hat zwar mal in der Fahrschule gelernt wie man sich richtig verhält. Trotzdem ist es gut wenn das Wissen nochmal aufgefrischt wird. Ich würde gerne mal mit einem Gutachter für Autos sprechen.

  14. Ich denke, es ist wichtig, einen Gutachter zu wählen, der sich spezialisiert hat. Auf diese Weise haben Sie die besten Chancen, eine angemessene Entschädigung zu erhalten. Fotos zu machen ist natürlich auch ein Muss, um alle Schäden festzustellen.

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