Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Der KFZ-Sachverständige nimmt Schäden, die an Ihrem Fahrzeug entstanden sind, genau unter die Lupe und erstellt ein Unfallgutachten. Dafür dokumentiert er sämtliche Mängel, die nachweislich auf den Unfall zurückzuführen sind und ermittelt den nötigen Aufwand für eine Reparatur. Dieser Nachweis dient Ihnen als Grundlage, um sich die voraussichtlichen Reparaturkosten von der KFZ-Versicherung erstatten zu lassen.

Ein KFZ-Gutachter nimmt das Fahrzeug genau unter die Lupe und prüft es eingehend auf Defekte, Schäden und sonstige Mängel, die tatsächlich auf den Unfall zurückzuführen sind. Alle Fakten werden exakt beschrieben und entsprechend beurteilt. Der KFZ-Sachverständige erstellt sozusagen einen konkreten Steckbrief des Autos, in dem der aktuelle Ist-Zustand festgehalten wird.

Bei jedem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht, einen unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl hinzuzuziehen. Auch einen Rechtsbeistand zur Wahrung Ihrer Interessen dürfen Sie beauftragen. Die Kosten trägt dabei die Versicherung des Unfallverursachers.

In einem Haftpflichtschadenfall haben Sie freie Werkstattwahl. Eine Weisungspflicht der gegnerischen Versicherung besteht nicht. Einige Versicherungstarife (Kasko) haben ein Partnerwerkstatt Klausel, hier ist es ratsam, vorab die Versicherung zu kontaktieren. 

Es besteht im Haftpflichtschadenfall jedem Kunden ein Anwalt zu und wird wird natürlich von der regulierenden Versicherung gezahlt. Ratsam ist es natürlich, im Fall der unklaren Rechtslage.

Es gibt Bedingungen, bei denen Ihnen ein Leihfarzeug zusteht, z.B. falls Ihr Unfallfahrzeug nicht mehr verkehrssicher ist oder Ihr Fahrzeug repariert wird. 

Für alle weiteren Fragen, stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.