Unfallschaden – So setzen Sie Ihre Ansprüche durch

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Wer unverschuldet in einen Unfall verwickelt ist, geht davon aus, dass der entstandene Schaden ohne weitere Probleme von der Versicherung entgolten wird. Allzu oft kommt es jedoch vor, dass die Versicherung bei einer Schadensregulierung nicht zahlt, die Zahlung stark drückt oder verzögert. Wir zeigen Ihnen, welche Rechtsansprüche Sie haben und wie Sie diese gegenüber der Versicherung durchsetzen.

Warum Versicherungen Ihre Ansprüche niedrig halten

Grundsätzlich sind Versicherungen dazu da, die Versicherten zu schützen. Was dabei oft vergessen geht, ist dass im Fall eines unverschuldeten Schadens die Versicherung des Gegners für die Kosten aufzukommen hat. Es ist also nicht die eigene Versicherung, in die Sie monatlich einzahlen und deren Kunde Sie sind, die je nach Schaden tief oder etwas weniger tief in die Tasche greifen muss. Entsprechend nachvollziehbar, jedoch nicht minder nervenaufreibend, ist es, dass die gegnerische Versicherung die Höhe der Schadenszahlung möglichst gering halten oder sogar ganz vermeiden will.

Als Versicherungskunde sehen Sie sich je nach dem unberechtigten Leistungskürzungen, langen Bearbeitungszeiten, Verzögerungstaktiken oder sogar vollständigen Rückweisungen gegenüber. Mehr dazu erfahren Sie in dem Artikel „Wie Versicherungen Ihre Schadenshöhe systematisch kürzen„.

Ganz grundsätzlich gibt es dabei verschiedene Begründungen, die allgemein von Versicherungen angebracht werden bzw. verschiedene Gründe dafür, warum sie sich nicht in der Zahlungspflicht sehen:

  • Es liegen nicht genügend Belege für den Kfz-Schaden vor;
  • Der Schaden wurde nicht rechtzeitig gemeldet
  • Der Schaden ist nicht von der Versicherung gedeckt;
  • Vorschäden wurden nicht vollumfänglich gemeldet;
  • Der Schaden entstand vor Abschluss des Vertrages.

Schadensbegleichung bei unverschuldetem Autounfall

Für den Fall eines unverschuldeten Kfz-Unfalls gelten insbesondere der offene Streitwert, Unklarheit in punkto Schuldfrage oder die Leistungsverweigerung als oft eintretende Hürden. Gegen all diese Punkte können Sie sich jedoch zur Wehr setzen, nötigenfalls auch mit der Unterstützung eines Kfz-Sachverständigen oder Rechtsanwaltes, den Sie auf Kosten der gegnerischen Versicherung in Anspruch nehmen können.

Was es auf jeden Fall zu beachten gilt, ist dass auch bei einem unverschuldeten Autounfall die gegnerische Versicherung für die Schadensbegleichung zuständig ist. Diese wird, da sie den Unfallverursacher bzw. Ihre Gegenpartei vertritt, alles daransetzen, einen möglichst geringen Betrag zur Schadensbegleichung auszuzahlen – sie wird kurzum sparen, wo sie kann. Daher tun Sie immer gut daran, nicht mit der gegnerischen Versicherung zu verhandeln, sondern vielmehr Ihre Versicherung bzw. einen Kfz-Gutachter oder sogar einen Anwalt einzusetzen. Denn hierbei handelt es sich um Spezialisten, die genaustens über Ihre Rechte und alle Ihre Möglichkeiten Bescheid wissen und sich als von Ihnen eingesetzte Parteien sicherlich immer zu Ihren Gunsten einsetzen werden.

Was nach einem Autounfall schief gehen kann

Nach einem Unfall liegen die Nerven meist kurzfristig blank. Diesen Umstand nutzen viele Versicherungen und versuchen möglichst schnell mit den Geschädigten in Kontakt zu treten. So können Sie so quasi den Überraschungseffekt nutzen und den Geschädigten dazu bringen, unüberlegt und ohne weitere Abklärung oder Wissen über seine Rechte Abmachungen zu treffen.

Was Ihnen ebenfalls passieren kann, ist dass die gegnerische Versicherung argumentiert, dass der Gesamtschaden den eigentlichen Wert des Fahrzeuges übersteigt. Die vorgeschlagene Lösung lautet dann oft: Auszahlung eines Teils des Schadens durch die Versicherung und den Restbetrag über den Schrotthändler holen.

Ebenfalls wichtig ist, dass die verursachende Partei den Schaden innert 7 Tagen seiner Versicherung meldet. Geschieht dies nicht, kann es auch für Sie zu Problemen führen, obwohl Sie den Unfall nicht verursacht haben.

Ist die Schuldfrage unklar oder wird von der Versicherung angezweifelt, kann es ebenfalls zu Verzögerungen kommen. Im schlimmsten Fall verweigert die Versicherung die Zahlung ganz oder bezahlt nur anteilig.

Zur gängigen Praxis gehört es heutzutage auch, dass Gutachten automatisch gekürzt werden. Dabei kann es sich um Kürzungen bei den Aufschlägen für Ersatzteile oder Kleinteile, bei den sogenannten Verbringungskosten, beim Standgeld sowie beim Wertverlust. Gleichzeitig wird gerne auch der Totalschaden höher geschätzt, da so die Auszahlungssumme niedriger wird.

Was Sie tun können, um im Schadensfall auf der sicheren Seite zu sein

Wie wir es bereits in unserem Beitrag “Verkehrsunfall: Was tun und wie verhält man sich richtig?” aufgezeigt haben, lohnt es sich in jedem Fall einen eigenen, unabhängigen Kfz-Gutachter zu beauftragen. Dieser arbeitet in Ihrem Auftrag und setzt sich daher grundsätzlich für Ihre Belange ein. Ein professionelles Kfz-Gutachten umfasst zudem alle Informationen, die für eine problemlose Abwicklung des Schadensfalls notwendig sind. So stellen Sie sicher, dass die gegnerische Versicherung nicht bemängeln kann, dass wichtige Informationen fehlen und aufgrund dessen die Schadensabwicklung verzögert. Ein unabhängiger Kfz-Sachverständige klärt in seinem Bericht zudem auch den Unfallhergang und beugt so Problemen aufgrund einer unklaren Schuldfrage vor. Die Erfahrung zeigt, dass Gutachten von erfahrenden Kfz-Sachverständigen nur selten von Versicherungen angezweifelt werden, weil sie mit großer Expertise erstellt und über eine hohe Aussagekraft verfügen.

Ganz allgemein wird sich ein von Ihnen eingesetzter Gutachter um jegliche Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung kümmern. Dadurch vermeiden Sie, dass Sie selbst in Abklärungen und Diskussionen geraten, die Sie aufgrund des fehlenden Fachwissens nicht vollständig überblicken können. Ein professioneller Gutachter verfügt sowohl über das Knowhow als auch über die Erfahrung im Umgang mit Versicherungs- und Schadensfällen und kann jederzeit Ihre Interessen professionell und vollumfänglich vertreten.

Zu guter Letzt verfügen gute Kfz-Gutachter über ein großes und qualifiziertes Netzwerk und können Ihnen jederzeit spezialisierte Anwälte ihres Vertrauens empfehlen, die Ihre Interessen auch vor Gericht vertreten können, falls es bis zum Äußersten kommt und notwendig ist.

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